Erklärung zur Barrierefreiheit
Die OÖ Landesholding GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landesholding.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Das reCaptcha beim Kontaktformular wurde nicht evaluiert. Dieses wird allerdings aus Sicherheitsgründen verwendet. Eine alternative Möglichkeit zur Kontaktaufnahme besteht per Mail.
- Die herunterladbaren PDFs sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht WCAG2.1 AA bzw. EN301549 v.3.2.1.
- Die DOM Reihenfolge der Kontakte könnte semantisch optimiert werden
- Die Teaser der Betriebe sollten als <ul>-Liste umgesetzt werden. Dies ist im CMS derzeit technisch nicht möglich.
- Texte und Inhalte: vereinzelte Bilder sind nicht mit Alt-Texten versehen Diese werden nach und nach optimiert
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.12.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Evaluierung durch das Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.12.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte, Angebote und Serviceleistungen auf dieser Website werden laufend geändert, aktualisiert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Ihnen daher Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres Internet-Angebotes behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Sämtliche Anregungen und Fragen senden Sie bitte per E-Mail an office(at)ooe-landesholding.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
